Unsere Richtlinien für Flugreisen in der Schwangerschaft sind sowohl vom Schwangerschaftsstadium als auch vom Gesundheitszustand der Passagiere abhängig. Insbesondere für lange Flugreisen sollten schwangere Frauen auch in einem guten Gesundheitszustand die Zustimmung ihres Arztes einholen.
Wir verlassen uns auf die Informationen, die uns die Reisende über ihr Schwangerschaftsstadium gibt. Aus diesem Grund ist es extrem wichtig, dass unsere Passagiere uns korrekte Informationen hierzu geben.
Vor der 28. Schwangerschaftswoche ist das Fliegen ohne ärztliches Attest möglich. Bei einer Einlingsschwangerschaft können Passagiere zwischen der 28. und der 35. Schwangerschaftswoche eine Flugreise antreten, solange sie ein ärztliches Attest vorlegen, das besagt, dass kein besonderer Grund vorliegt, der gegen eine Flugreise spricht. Dasselbe gilt bei Mehrlingsschwangerschaften zwischen der 28. und der 31. Schwangerschaftswoche.
Nicht mehr mit Turkish Airlines fliegen können Passagiere bei einer Einlingsschwangerschaft ab der 36. Schwangerschaftswoche, bzw. ab der 32. Schwangerschaftswoche bei Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften. Dies gilt unabhängig von einem ärztlichen Attest.
Schwangerschaftsstadium | ||||
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1–27 Wochen | 28–31 Wochen | 32–35 Wochen | 36 Wochen und darüber | |
Keine Zwillings-/Mehrlingsschwangerschaft | Fliegen möglich | Ärztliches Attest erforderlich | Ärztliches Attest erforderlich | Fliegen nicht möglich |
Zwillings-/Mehrlingsschwangerschaft | Fliegen nicht möglich |