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Tauchen

Turkish Airlines kann Sie nicht direkt unter Wasser bringen, aber wir können Ihnen helfen, die Tür zu einer magischen Welt unter den Wellen zu öffnen, indem wir Ihre Sporttauchausrüstung an einen beliebigen Zielort befördern.

Beförderung von Tauchausrüstung auf unseren Flügen

Zur Tauchausrüstung gehören Taucheranzug, Tarierweste, Tauchmaske, Flossen, Taucherlampe, Messer, Schnorchel, Harpune, Neoprensocken und Tauchflasche mit Atemregler. 

  • Tauchflaschen müssen leer sein. Der Füllstandsanzeiger muss auf Null stehen. 
  • Die Tarierweste darf keine Luft enthalten. 
  • Ausrüstungsgegenstände wie Tauchlampe und Lötkolben können als Handgepäck oder Aufgabegepäck mitgeführt werden. Um unerwartete Situationen während des Fluges zu vermeiden, müssen der Hitze erzeugende Teil und die Energiequelle der Ausrüstung getrennt werden und so verpackt sein, dass eine versehentliche Aktivierung ausgeschlossen ist. Die entnommenen Batterien müssen vor einem Kurzschluss geschützt werden. 
  • Die Harpune darf nicht geladen sein und die Spitzen müssen separat verpackt werden. 
  • Die Ausrüstung wird in der entsprechenden Spezialtasche oder in angemessener Verpackung angenommen. 
  • Auf Inlandsflügen ist die Beförderung von Tauchausrüstung kostenpflichtig. Wir stellen Ihnen für 1 Tauchausrüstung 500 TRY in Rechnung.
  • Bei internationalen Flügen wird eine Gebühr für Sondergepäck erhoben. 
  • Eine Reservierung ist obligatorisch. 
  • Da einige Flugzeugtypen unserer Flotte nicht auf die Beförderung von Gepäckstücken dieser Größe ausgelegt sind, ist es notwendig, dass Sie unser Personal bei der Buchung vorab informieren. Ausrüstung, die die zulässige Größe überschreitet, wird auf Frachtflügen befördert.
  • Special charges for transport of sports equipment and terms and conditions may vary on AnadoluJet flights. Please visit our page for more detailed information.

Auf allen Flügen von und nach Aqaba (AQJ), Hurghada (HRG), Muscat (MCT) und Sharm El Sheikh (SSH) sowie auf Rückflügen von diesen Flughäfen befördern wir bis einschließlich 31. Dezember 2024 Tauchausrüstungen als Teil des Freigepäcks. Für den Transport von Zusatzausrüstung fallen Sondergebühren an.

Eine Tauchausrüstung besteht aus: einem Tauchanzug, Flossen, einer Tauchmaske, einer leeren Tauchflasche (Sauerstoffflasche), einem Atemregler, einem Flaschengurt, einem Flaschendruckmesser, einer Tarierweste (BCD-Jacke), einer Tauchlampe, einem Schnorchel, einem Messer, einer Harpune und einer Schwimmweste.

Gültig bis 31. Dezember 2024: Auf Flügen von Italien nach Miami (MIA), Havanna (HAV), Male (MLE), Kapstadt (CPT), Bangkok (BKK) und Sansibar (ZNZ) sowie auf den Rückflügen dieser Flüge transportieren wir eine Tauchausrüstung im Rahmen der für Ihr Ticket geltenden aufgegebenen Gepäckmenge. Für die Mitnahme weiterer Ausrüstungsgegenstände werden Sondergebühren für Sportausrüstung erhoben.

Eine Tauchausrüstung besteht aus: einem Tauchanzug, Flossen, einer Tauchmaske, einer leeren Tauchflasche (Sauerstoffflasche), einem Atemregler, einem Flaschengurt, einem Flaschendruckmesser, einer Tarierweste (BCD-Jacke), einer Tauchlampe, einem Schnorchel, einem Messer, einer Harpune und einer Schwimmweste.

Gültig bis 31. Dezember 2024: Auf Flügen ab 3-Bilbao (BIO) mit Ankunft in Manila (MNL) und Cebu (CEB) sowie auf den Rückflügen dieser Flüge transportieren wir eine Tauchausrüstung im Rahmen der für Ihr Ticket geltenden aufgegebenen Gepäckmenge. Für die Mitnahme weiterer Ausrüstungsgegenstände werden Sondergebühren für Sportausrüstung erhoben.

Eine Tauchausrüstung besteht aus: einem Tauchanzug, Flossen, einer Tauchmaske, einer leeren Tauchflasche (Sauerstoffflasche), einem Atemregler, einem Flaschengurt, einem Flaschendruckmesser, einer Tarierweste (BCD-Jacke), einer Tauchlampe, einem Schnorchel, einem Messer, einer Harpune und einer Schwimmweste.