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Assistenztiere (SVAN)

Servicetiere sind ausgebildete Assistenzhunde, die mit Passagieren reisen, die Hilfe oder medizinische Unterstützung benötigen.

Wichtige Hinweise

Bedingungen für die Beförderung eines Assistenzhundes (SVAN)

  • Der Assistenzhund muss professionell ausgebildet und zertifiziert sein. Ein gültiger Ausbildungsnachweis, ein Impfpass, ein Ausweis und alle anderen Dokumente, die nach den Bestimmungen des Ziellandes erforderlich sind, müssen vorgelegt werden. Sind die erforderlichen Dokumente nicht vorhanden, kann der Assistenzhund nicht an Bord genommen werden oder nur in einem Transportbehälter/Käfig in der Kabine (PETC) oder im Frachtraum des Flugzeugs (AVIH) befördert werden, je nachdem, was für den Flug geeignet ist.
  • Wenn der Assistenzhund nicht auf der Liste der Tiere steht, die am Flughafen einreisen dürfen, darf er den Flug nicht antreten.
  • Assistenzhunde (SVAN), Blindenführhunde für Menschen mit Sehbehinderung, Blindenführhunde für Menschen mit Hörbehinderung und medizinische Servicehunde dürfen auf allen Strecken kostenlos in der Kabine mitreisen.
  • Auf Flügen zwischen Istanbul und den USA werden Assistenzhunde für Menschen mit psychischen Erkrankungen kostenlos befördert. Bei Anschlussflügen vor oder nach diesen Strecken muss der Hund in einem Käfig untergebracht und gegen eine Gebühr in der Kabine oder im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden. Die entsprechende Gebühr wird am ersten Abflugort gemäß den dort geltenden Gepäckbestimmungen erhoben. Bei Anschlussflügen müssen Passagiere mit einem Assistenzhund für Menschen mit psychischen Erkrankungen einen leeren Transportbehälter/Käfig der entsprechenden Größe mitführen. Die Beförderung dieses Käfigs ist kostenlos.
  • Beim Einchecken auf Flughäfen in den Vereinigten Staaten für Reisen von den Vereinigten Staaten nach Istanbul wird ein leerer Käfig für einen Assistenzhund für Menschen mit psychischen Erkrankungen akzeptiert. Der Käfig des Hundes wird vor dem Abflug für den Weiterflug vorbereitet. Gemäß den Bestimmungen von Turkish Airlines darf der Hund, sobald er in seinem Käfig gesichert ist, in der Passagierkabine oder im Frachtraum des Flugzeugs mitreisen. Der Assistenzhund für Menschen mit psychischen Erkrankungen, der von einem anderen Flughafen in Istanbul ankommt und einen Anschlussflug in die Vereinigten Staaten hat, kann gemäß unseren Bestimmungen in einem Transportbehälter/Käfig in der Passagierkabine oder im Frachtbereich des Abflughafens befördert werden. Bei Flügen von Istanbul in die Vereinigten Staaten wird der Hundekäfig leer im Frachtraum transportiert.
  • Um auf Flügen außerhalb der Vereinigten Staaten mit einem Assistenzhund in der Kabine reisen zu können, muss der Passagier dem Check-in-Agenten ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Hund während des Fluges nicht auf die Toilette muss oder in diesem Fall keine gesundheitlichen Probleme verursacht. Gültige Dokumente zu diesem Thema sind:
    • Eine unterschriebene Erklärung des Tierarztes.
    • Eine schriftliche Erklärung über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um zu verhindern, dass der Hund die Toilette benutzen muss.
    • Eine unterschriebene Erklärung mit Fotos oder anderem Anschauungsmaterial, das zeigt, dass der Hund sein Geschäft verrichten kann, ohne hygienische oder gesundheitliche Probleme zu verursachen.
    • Eine Verpflichtungserklärung des Hundehalters, dass er im Falle eines Missgeschicks des Hundes den verschmutzten Bereich säubert (Passagiere müssen einen Beutel, eine Serviette, ein Reinigungstuch und Feuchttücher mitführen).
  • Der Assistenzhund muss eine Identifikationsweste und/oder ein Identifikationshalsband tragen und die Leine oder das Geschirr muss während des gesamten Fluges am Gürtel des Passagiers befestigt sein.
  • Der Assistenzhund muss während des gesamten Fluges sauber sein und vor den Füßen des Passagiers sitzen. Es ist strengstens untersagt, dass der Hund auf dem Passagiersitz sitzt, und für den Fall, dass er während des Fluges übermäßig bellt, die Zähne fletscht usw., muss er einen Maulkorb tragen.
  • Sollte der Assistenzhund vor dem Flug ein aggressives oder störendes Verhalten zeigen, ungepflegt oder unsauber sein, nicht in den Bereich vor dem Hund passen, in den Gang/Bereich anderer Passagiere eindringen, wahrscheinlich ein Sicherheitsrisiko in der Kabine darstellen und/oder die Arbeit der Kabinenbesatzung behindern, kann er nicht mit an Bord genommen werden. Der Hund kann, je nach Verfügbarkeit des Fluges, auf einen späteren Flug umgebucht werden. Assistenzhunde können in der Kabine (PETC) oder im Frachtraum des Flugzeugs (AVIH) befördert werden.
  • Der Passagier haftet für alle durch den Assistenzhund verursachten Schäden und sein Sitzplatz kann aus Sicherheitsgründen geändert werden.
  • Passagiere, die mit einem Assistenzhund reisen, können ihren Sitzplatz frei wählen, mit Ausnahme von Sitzplätzen an Notausgängen und geeignet für Korbwiegen für Kleinkinder.
  • Such- und Rettungshunde werden in Not- und Katastrophenfällen kostenlos befördert.
  • Such- und Rettungshunde dürfen auf dem Hin- und Rückflug des Such- und Rettungsteams in der Kabine mitreisen, auch wenn sie nach den Vorschriften für den Frachtraum des Luftfahrzeugs (AVIH) befördert werden sollten.