Anträge auf Rollstuhlservice müssen mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit gestellt und bei der Buchung bestätigt werden. Anträge, die innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Abflug eingehen, werden je nach Verfügbarkeit bearbeitet. Es wird empfohlen, sich 2 Stunden vor Abflug bei innertürkischen Flügen und 3 Stunden vor Abflug bei internationalen Flügen am Flughafen einzufinden, um genügend Zeit für die Check-in-Abfertigung zu haben.
Passagiere mit spinaler Muskelathrophie (SMA) müssen die benötigte medizinische Ausrüstung für den Flug mit sich führen sowie ausreichend geladene Ersatzbatterien und einen Steckeradapter, um sicherzustellen, dass die Geräte an die Steckdose des Flugzeugs angeschlossen werden können.
Patienten, die für die Reise auf eine Krankentrage angewiesen sind, müssen von einer Begleitperson begleitet werden. Bitte beachten Sie, dass für Begleitpersonen separate Tickets ausgestellt werden. Darüber hinaus müssen die Passagiere/Begleitpersonen ein ärztliches Attest in türkischer und englischer Sprache vorlegen, in dem bestätigt wird, dass sie flugtauglich sind. Dieses Attest darf nicht älter als 10 Tage sein. Passagieren, die auf einer Krankentrage reisen dürfen, wird ein Ticket zu dem von der Fluggesellschaft festgelegten Tarif ausgestellt. Passagiere, die auf einer Krankentrage reisen dürfen, müssen dies 48 Stunden vor Abflug per Voranmeldung beantragen.
Individuals with autism who travel with a companion do not need to provide a doctor's report. If they are traveling solo, without a companion, they may board the flight with a doctor's note stating that they “can travel by plane without a companion.
Passagiere, die an Parkinson erkrankt sind, werden zum Flug zugelassen, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen, das bescheinigt, dass eine Flugreise unbedenklich ist. Aus dem Attest muss hervorgehen, ob der Passagier mit oder ohne Begleitung reisen kann.
Aufgrund von internationalen Flugbestimmungen können wir Fluggästen, die an bestimmten Krankheiten leiden, leider keinen Zutritt an Bord gewähren.
Wir können Patienten Zugang an Bord gewähren, wenn sie keine Infektionskrankheiten haben und für sie aus medizinischen Gründen kein Reiseverbot besteht. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens, das innerhalb der letzten 10 Tage ausgestellt wurde und folgende Erklärung beinhaltet: „Es besteht für das Reisen mit dem Flugzeug kein Risiko“.
Auf der anderen Seite können wir Passagieren mit besonderen Bedürfnissen oder Passagieren, deren Beweglichkeit vorübergehend eingeschränkt ist, entweder allein oder je nach ihrem Gesundheitszustand mit einer Begleitperson, Zutritt an Bord gewähren.
Passagiere mit einer physischen Einschränkung, die aber in der Lage sind, ihren persönlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, können ohne Begleitung reisen. Passagiere, die ihren eigenen persönlichen Bedürfnissen jedoch nicht gerecht werden können, müssen zusammen mit einer Begleitperson fliegen. Ebenso müssen unsere Passagiere mit geistigen Beeinträchtigungen den Flug unbedingt unter Aufsicht einer Begleitung antreten.
Der folgenden Tabelle können Sie Einzelheiten zu den Situationen entnehmen, in denen eine Begleitung für die Reise erforderlich ist.
Situation | Muss mit einer Begleitperson reisen | Kann ohne Begleitperson reisen | Beschreibung |
---|---|---|---|
Passagier mit einer Erkrankung, der sich eigenständig um die persönlichen Bedürfnisse kümmern kann | X | ✓ | Kann nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests reisen, das innerhalb von 10 Tagen vor dem Flug ausgestellt worden ist. |
Passagier mit Behinderung, der sich selbst um persönlichen Bedürfnisse kümmern kann | X | ✓ | Kein ärztliches Attest erforderlich |
Passagier mit geistiger Behinderung | ✓ | X | Kein ärztliches Attest erforderlich, alle Reisedokumente müssen von der Begleitperson mitgeführt werden. |
Passagier mit Sehbehinderung | X | ✓ | Kein ärztliches Attest erforderlich |
Passagier mit Hörbehinderung | X | ✓ | Kein ärztliches Attest erforderlich |
Passagier mit Seh- und Hörbehinderung | ✓ | X | Kein ärztliches Attest erforderlich |
Passagier mit einem Beinbruch | X | ✓ | Kein ärztliches Attest erforderlich |
Passagier, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist | X | ✓ | Kein ärztliches Attest erforderlich |
*Passagier, der sich bei Bedarf oder in einer Notfallsituation ohne Hilfe der Kabinencrew mit Krücken fortbewegen kann
Fluggäste mit bestimmten medizinischen Beschwerden können fliegen, sofern sie ein ärztliches Gutachten vorlegen. Das Gutachten muss innerhalb von 10 Tagen vor dem Flug in englischer oder türkischer Sprache erstellt werden und bestätigen, dass der Passagier flugtauglich ist.
Passagieren mit bestätigten Rollstuhlanforderungen steht ein kostenfreier Rollstuhlservice zur Verfügung. Anfragen zu Rollstühlen müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug eingereicht werden. Andere Rollstuhlanfragen werden abhängig von den Einrichtungen des jeweiligen Flughafens bearbeitet.
Passagieren mit besonderen Bedürfnissen bieten wir auf Anfrage beim Check-in, bei der Passkontrolle und beim Boarding Vorrang. Passagieren mit besonderen Bedürfnissen bieten wir je nach Verfügbarkeit und Flugzeugkonfiguration Sitzplätze in der ersten Reihe an.
Blindenhunde werden ohne Gebühr in der Kabine akzeptiert. Für Begleithunde zur emotionalen Unterstützung und Blindenhunde können Reservierungen bis zu 48 Stunden vor Abflug vorgenommen werden. Während des Fluges müssen Blindenhunde zu Füßen ihrer Eigentümer und ohne Nutzung eines Käfigs sitzen.
Für Blindenhunde müssen gültige Gesundheitsbescheinigungen sowie Ausweis- und Impfpapiere vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen für Blindenhunde alle anderen vom Reisezielland verlangten Unterlagen verfügbar sein. Diese Dokumente können beim Check-in angefordert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Reisen mit Haustieren.
Unterschiede, die beim Beobachten schwer zu erkennen sind, wie Autismus, Demenz (Vergesslichkeit), Angststörungen, Sprachschwierigkeiten, Leseschwierigkeiten und Sehschwierigkeiten, können dazu führen, dass Einzelpersonen auf ihren Reisen sowie auf dem Flughafen und beim Fliegen Schwierigkeiten haben.
Um diese Schwierigkeiten, die unsere Passagiere während ihrer Reise erleben können, zu minimieren, haben wir begonnen, den Sunflower Lanyard-Service zu nutzen.
Wenn unser Bodendienstpersonal und das Kabinenpersonal einen Passagier sehen, der das Sonnenblumen-Lanyard trägt, wissen sie, dass der Passagier, der das Lanyard trägt, möglicherweise bei bestimmten Prozessen Hilfe, Unterstützung oder mehr Zeit benötigt.
Passagiere können ihr Lanyard kostenlos von unserem assistierten Check-in-Schalter am Flughafen Istanbul erhalten, ohne ihren Zustand nachweisen zu müssen, und können es während ihrer gesamten Reise verwenden. Darüber hinaus können Passagiere weiterhin dieselbe Karte auf ihren bevorstehenden Reisen und an Punkten verwenden, an denen das Sunflower-Lanyard gültig ist.
Bestimmte Arten medizinischer Ausrüstung, die Sie möglicherweise während des Flugs benötigen, sind in der Kabine vorhanden. Sie können während des Flugs auch Ihre eigenen medizinischen Geräte verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung eigener Sauerstoffflaschen im Flugzeug nicht gestattet; wir stellen Ihnen jedoch Sauerstoffgasdruckflaschen zur Verfügung, die eine Ihrem ärztlichen Attest entsprechende Sauerstoffzufuhr (gemessen in l/min) gewährleisten. Diese Sauerstoffversorgung muss mindestens 48 Stunden vor Abflug bestellt werden.
Wenn Sie Ihr Beatmungsgerät / POC-/CPAP-Gerät mitführen möchten, vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Gerät über die FAA-Zulassung verfügt. Während Start und Landung dürfen Sie Ihre eigenen Geräte nicht verwenden, aber ansonsten jederzeit während des Flugs. Passagiere, die mit tragbaren Beatmungsgeräten reisen, müssen die Reservierungsabteilung 48 Stunden vor Abflug über den Transport und/oder die Verwendung der Geräte informieren. Ein ärztliches Attest ist erforderlich, wenn der Fluggast beabsichtigt, das tragbare Beatmungsgerät in der Kabine zu benutzen. Bitte denken Sie daran, genügend Batterien mitzunehmen, wenn Sie Ihren Inhalator an Bord benutzen möchten (ausreichend für die eineinhalbfache Flugdauer). Für diese Geräte ist keine Steckdose in der Kabine erforderlich.
Diabetiker dürfen ihre erforderlichen Medikamente ohne Vorlage eines ärztlichen Attests verwenden. Medikamente, die nicht der Behandlung von Diabetes dienen, dürfen während des Flugs nur verwendet werden, wenn der betreffende Passagier das entsprechende ärztliche Rezept oder Attest mitführt.
Bei Flügen in die/aus den Vereinigten Staaten können sich Passagiere mit Problemen aufgrund einer Behinderung an einen Beschwerdebeauftragten (Complaint Resolution Official, CRO) wenden. Das CRO-Team ist befugt, Beschwerden im Namen von Turkish Airlines zu klären. Die Mitglieder des CRO-Teams haben Sensibilisierungs- und Bewusstseinstrainings absolviert sowie auch entsprechende Schulungen zu den Bestimmungen und Rechtsvorschriften des „U.S Department of Transportation, Title 14, Chapter II, Sub-Capitel D, Part 328, Subpart K“. Beschwerdebeauftragte des CRO-Teams stehen während der Betriebszeiten des Flughafens zur Verfügung. Falls es Ihnen nicht möglich ist, einen CRO zu kontaktieren, können Sie zur Klärung Ihres Anliegens eine E-Mail an CRO@THY.COM senden. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Liste der CROs. Der CRO-Service ist in Englisch und Türkisch verfügbar.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Turkish Airlines gegen eine Bestimmung des Code of Federal Regulation 14CFR, Part 382 verstoßen hat, können Sie gemäß den in 14CFR Part 382.65 dargelegten Verfahren eine formelle Beschwerde wie folgt einreichen:
Per Post:
U.S. Department of Transportation Aviation
Consumer Protection Division/C-75400
7th Street, SW
Washington, D.C. 20590
+1 202 366 2220
Online:
Aviation Consumer Protection Division >>
Sie finden den Gesetzestext zu „Non-discrimination on the Basis of Disability in Air Travel“ (Bekämpfung der Diskriminierung behinderter Menschen im Flugverkehr)title 14, chapter 2, section 382 unter dem endgültigen Beschluss des US-amerikanischen Verkehrsministeriums (Final Ruling of the US Department of Transportation).
Die Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums sind über die folgenden Kanäle verfügbar.
Gebührenfreie Telefonnummern (innerhalb der USA) für Passagiere mit Einschränkungen – in Englisch:
+1 800 778 4838 (Sprache)
+1 800 455 9880 (Text)
Telefonnummern für den Verbraucherschutz im Flugverkehr der USA:
+202 366 2220 (Sprache)
+202 366 0511 (Text)
Anschrift für den Verbraucherschutz im Flugverkehr der USA:
C-75, U.S. Dept. of Transportation
1200 New Jersey Ave., SE.
Washington, D.C. 20590
Website für den Verbraucherschutz im Flugverkehr der USA: